Einzelabnahme Nach § 21 StVZO

Wir bieten Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach Paragraph 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung an. Die in der Branche auch Einzelabnahme, Vollabnahme oder 21er genannten Gutachten benötigt man beispielsweise für Fahrzeuge, deren Betriebserlaubnis nicht mehr vorliegt, bei Importfahrzeugen oder bei Tuning-Fahrzeugen, bei denen die Betriebserlaubnis auf Grund von umfangreichen Umbauten neu erteilt werden muss.